Durchsetzung von Rechten und Entscheidungen im Ausland
Rechte können im internationalen Bereich unterschiedlich durchgesetzt werden. Es ist wichtig, bereits bei Beginn einer Geschäftsbeziehung sich bewusst zu machen, besser noch zu klären, was passieren soll, wenn die Parteien über Ansprüche uneins sind und wie im Falle von Unstimmigkeiten diese Ansprüche abgewehrt oder durchgesetzt werden können.
So können, wenn keine Schiedsvereinbarung vorliegt, Ansprüche durch Vorlage beim Richter des zuständigen Gerichts, geltend gemacht werden. Dies kann in einigen Fällen vor dem einheimischen Gericht geschehen. Unter Umständen kommt dann der Anspruchsinhaber zu einem positiven Urteil was er jedoch gegenüber dem ausländischen Vertragspartner vollstrecken muss, weil dieser sich weigert von sich aus zu zahlen. Je nachdem wo, bzw. in welchem Land der Vertragspartner Niederlassungen oder vollstreckbares Vermögen besitzt muss dann das nationale Urteil anerkannt werden (Exequaturverfahren), bevor aus ihm vollstreckt werden kann. Im EU-Bereich ist dies relativ einfach, außerhalb kann es schwierig bis unmöglich werden, da z.B. in einigen Ländern deutsche Urteile nicht anerkannt werden.
Eine Alternative zur Vereinbarung nationaler Gerichtsbarkeit (der üblichen Gerichtsstandsklausel) ist die Schiedsgerichtsvereinbarung.
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